Familienzeit NRW –
Urlaub für Familien in NRW 2025

Dieses Angebot richtet sich an Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien.

Um an der Familienzeit NRW teilnehmen zu können, stellen Sie bitte einen Antrag über das Onlineportal familien.web. 

Bitte stellen Sie pro Familie nur einen Antrag. Eine Teilnahme an der Familienzeit NRW ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die 2024 an der Familienzeit NRW teilgenommen haben, in diesem Jahr nicht teilnahmeberechtigt.

Eine vorherige Buchung in einer Familienferienstätte ist nicht möglich. Nach erfolgreicher Antragsprüfung stimmen wir die  Auswahl der Familienferienstätte, je nach Verfügbarkeit, mit Ihnen  ab.

Der Antrag kann jeweils für die anstehenden Ferien gestellt werden. Bitte stellen Sie den Antrag innerhalb der folgenden Zeiträume, ansonsten wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.

Antrag Osterferien:          06.02. – 28.02.2025   

Antrag Sommerferien:     01.04. – 30.04.2025 

Antrag Herbstferien:        01.07. – 31.07.2025

Antrag Winterferien:        01.09. – 30.09.2025

Antrag außerhalb der Ferienzeiten: ganzjährig möglich    Antrag außerhalb der Ferien

(Anträge außerhalb der Ferien können nur von Familien ohne schulpflichtige Kinder gestellt werden. Für die Wochenenden mit Brückentagen sind keine Kapazitäten vorhanden.)    Eine einfache Prüfung finden sie hier!

 

Bitte achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen Ihrem Online-Antrag beizufügen. Fehlende Antragsunterlagen werden nicht nachgefordert. Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Wir bitten um Verständnis.

Bei Fragen erreichen Sie uns  Montag – Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr  und 13:00 – 15:00 Uhr

unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 0005627

oder per Mail: info@familienerholung-nrw.de

Wir bitten von Nachfragen zum Antragsstatus abzusehen. Sie werden automatisch per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde. Dies kann einige Wochen (nach Ende der Antragsfrist) in Anspruch nehmen.

Freie Wohlfahrtspflege
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Sie können bereits vorab prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind:


Eine einfache Prüfung finden sie hier!


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FAQs

1. Was wird angeboten?Expand

Ein Familienurlaub mit mindestens drei bis maximal sechs Übernachtungen, je nach Kontingent, in einer Familienferienstätte in NRW oder einer Familienferienstätte bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.2. Was erwartet mich vor Ort?Expand

Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen.3. Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?Expand

Interessierte Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien und  Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.

Eine Teilnahme an diesem Programm ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die im Jahr 2024 mit der Familienerholung verreist sind, nicht berechtigt im Jahr 2025 teilzunehmen.

Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Die Familie muss in einem Haushalt leben.4. Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?Expand

Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich.

Eine Teilnahme an diesem Programm ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die im Jahr 2024 mit der Familienerholung verreist sind, nicht berechtigt, im Jahr 2025 teilzunehmen.5. Zu welchem Zeitpunkt kann ich den Antrag stellen?Expand

Für die Antragsstellung sind in diesem Jahr feste Zeiträume zur Antragstellung geschaffen worden:

Antrag Osterferien: 06.02. – 28.02.2025

Antrag Sommerferien: 01.04. – 30.04.2025

Antrag Herbstferien: 01.07. – 31.07.2025

Antrag Winterferien: 01.09. – 30.09.2025

Antrag außerhalb der Ferienzeiten: ganzjährig möglich

(Anträge außerhalb der Ferien können nur von Familien ohne schulpflichtige Kinder gestellt werden. Für die Wochenenden mit Brückentagen sind keine Kapazitäten vorhanden.)   6. Hinweise zu den Nachweisen bei den Angaben zur wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit!Expand

Bitte laden Sie zu allen Angaben im Online-Antrag die erforderlichen Nachweise im Dokumentenupload hoch (Nachweise über Kindergeld, Schwerbehinderung, Familienjahreseinkommen 2024 (brutto), Leistungsbezug,  Elterngeld, mögliche Unterhaltszahlungen, etc.). Unvollständige Anträge oder Anträge mit fehlenden Nachweisen werden abgelehnt. Ein neuer Antrag kann innerhalb der Antragsfristen gestellt werden.

 7. Wie geht es nach Antragsstellung weiter, wie nehmen Sie Kontakt mit mir auf?Expand

Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird dieser durch die Projektmitarbeiter bearbeitet und geprüft. Dieses kann einige Wochen (nach Ende der Antragsfrist) in Anspruch nehmen. Nach der Prüfung bekommen Sie eine Benachrichtigung per E-Mail (an die Adresse, mit der Sie sich beim Antragsportal registriert haben).

Sollten Sie nach der Bewilligung die unterbreiteten Angebote ablehnen, sind Sie nicht mehr berechtigt in diesem Jahr einen weiteren Antrag zu einem anderen Zeitpunkt/Antragsfenster zu stellen.8. Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?Expand

Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.9. Wie gestalte ich die Anreise?Expand

Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Bei Fragen dazu sind die Projektmitarbeiter unter der angegeben Telefonnummer und E-Mail Adresse Reisedienst gerne behilflich.10. Wo kann ich Urlaub machen?Expand

Je nach Verfügbarkeit in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Einrichtungen mit denen wir aktuell Kooperationen vereinbart haben:Teilnehmende Familienferienstätten:
Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/Eifel
Heinrich-Lübke Haus
Familienferienstätte Matthias-Claudius-Haus
Natur Freunde Haus Käthe Strobel
Natur Freunde Haus Teutoburg
Arche Noah Marienberge
Ferienzentrum am Deich
Feriendorf Tieringen
Ferienstätte Haus Winfried Spiekeroog
Ferienparadies „Pferdeberg“ (Duderstadt)
Familienferiendorf Hübingen
Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte
Familienferienstätte Dorfweil
Familienferiendorf Schillig
Gästehaus Friesenhof
Evangelische Familienbildungsstätte Ebernburg
Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog Haus am Meer
Familienferienpark Dambeck
Familienferiendorf Rerik
Familienferienstätte Blinkfüer Borkum
Familienferienstätte Kloster Loccum
Caritas Inseloase
Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog Haus Barmen
AWO Sano Oberhof
Familienerholungs- und Tagungsstätte Sülzburg

Informationen zum Antragsverfahren für pädagogisch begleitete Gruppenreisen der Familienbildung und der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier!

 

Kontakt

Sollten Sie Fragen zur Familienerholung
haben, erreichen Sie uns telefonisch: Montag bis Donnerstag:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 15:00 Uhr Telefonnummer (kostenfrei):
0800 000 5627 E-Mail-Adresse:
info@familienerholung-nrw.de